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Hausnotruf
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01.02.2008 |
Deutsches Rotes Kreuz Ambulanter Pflegedienst Gothaer Landstr. 15 99947 Bad Langensalza
Informationsblatt zum Hausnotruf
Der Hausnotruf ist für ältere, allein stehende, kranke oder behinderte Menschen gedacht und ermöglicht in einem Notfall, auch wenn das Telefon nicht erreicht werden kann, sofortige Hilfe. Dieser Hausnotrufdienst stellt in gleichem Maße eine Sicherheit für den Teilnehmer wie für die Angehörigen dar, so dass im Fall eines Falles immer geholfen werden kann. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnehmerstation als Zusatzgerät zum Telefon.
Beschreibung des Gerätes
Das durch das DRK vertriebene Hausnotrufgerät besteht aus mehreren Bestandteilen, der Basisstation und wahlweise dem Funkfinger zum Tragen um den Hals oder als Armband.
Ein Alarm kann ausgelöst werden: > mittels Funkfinger durch Druck auf einen Knopf. Die Weitergabe an das Hauptgerät erfolgt per Funk. Die Reichweite ( ca. 50 m ) ist so bemessen, dass ein Alarm auch im Treppenhaus, im Garten oder z.B. im Keller ausgelöst werden kann. > durch Alarmtaste am Handgelenk.
Pro Monat sollte vom Teilnehmer ein Testalarm ausgelöst werden.
Bei Interesse an einem Hausnotrufgerät ergibt sich folgender Ablauf:
> Die Hausnotrufbeauftragte sowie die Mitarbeiter der Sozialstation des DRK erteilen Ihnen nähere Auskünfte über den Hausnotruf in Form eines Hausbesuches, stehen Ihnen aber auch telefonisch mit Rat und Tat zur Seite. Dem Interessenten wird dann ein Aufnahmevertrag ausgehändigt, auf dem die Stammdaten des neuen Kunden ( Name, Anschrift, Telefonnummer, Krankheitsbild sowie die zu benachrichtigenden Bezugspersonen ) erfasst werden. Bei Einstufung in eine Pflegestufe besteht die Möglichkeit der anteiligen Übernahme der Kosten durch die zuständige Pflegekasse.
> Für die Installation des Hausnotrufgerätes ist analoger Telefonanschluß nötig. Sollte kein Telefonanschluß vorhanden sein, kann das DRK bei der Beratung des Anschlusses behilflich sein. Die hierbei entstehenden Anschlusskosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
> Der Teilnehmer muss einer von ihm im Aufnahmeantrag benannte Bezugsperson einen Wohnungsschlüssel zur Verfügung stellen.
Ablauf eines Alarms
> Der Teilnehmer befindet sich in einer Notsituation. Durch Druck am Funkfinger löst er einen Alarm aus. Der damit verbundene Impuls erreicht das Hauptgerät und veranlasst dieses, über die Telefonleitung eine Kenn-Nummer an die Zentrale weiter zu leiten. Dies alles erfolgt in Bruchteilen von Sekunden.
> In der Hausnotrufzentrale, welche rund um die Uhr besetzt ist, erscheint auf dem Bildschirm der Hinweis auf den Alarm. Gleichzeitig stehen dem Diensthabenden der hausnotrufzentrale sämtliche Stammdaten des Teilnehmers zur Verfügung.
> Seitens der Zentrale wird nun versucht, mit dem Teilnehmer Sprechkontakt aufzunehmen. Dies ist möglich, da sich in dem Gerät selbst ein Lautsprecher befindet, der es ermöglicht in den Raum hinein zu hören, sowie auch ohne das ein Telefon bestätigt wird, mit dem Teilnehmer zu kommunizieren. So kann der Mitarbeiter der Hausnotrufzentrale sich ein genaues Bild verschaffen und die erforderliche Hilfeleistung einleiten.
> Ist kein Sprechkontakt herstellbar, so werden die Bezugspersonen alarmiert, die einen Schlüssel zur Wohnung des Teilnehmers besitzen.
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